Hilfe zur Kostenübernahme bei Krankenfahrten mit dem Taxi
Gesetzliche Zuzahlung
Bei Apotheken, Krankenhäusern und auch einer Krankenbeförderung mit dem Taxi ist ein Gesetzlicher Eigenanteil von maximal 10% der Fahrtkosten zu entrichten. Dies sind jedoch mindestens 5€ und maximal 10€/Fahrt.
Bei Serienfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie ist es je nach Krankenkasse unterschiedlich mit der Zuzahlung. Die einen verlangen das der Patient für JEDE Fahrt (Hin- und Rückfahrt) einen Eigenanteil erbringt, wobei andere nur bei der ersten und letzten Fahrt einen Eigenanteil erheben.
Vorbereitung einer Krankenfahrt
Wir unterstützen Sie tatkräftig und Kostenlos bei den nötigen Formalitäten zur Kostenübernahme. Dazu brauchen wir allerdings im Vorfeld folgende Unterlagen.
- Einen Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) des Krankenhauses oder von einem behandelnden Arzt.
- Eine schriftliche Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse ( Nur für Fahrten zu Ambulanten Behandlungen und bei der AOK PLUS, bei Fahrten über 150 KM)
- Bei Stationären Aufenthalten ist in der Regel keine schriftliche Kostenübernahme erforderlich.
Gestern war meine Mutter sehr krank. Deshalb war eine Krankenfahrt notwendig. Es freut mich zu hören, dass ich nur 10 % der Kosten übernehmen muss.
Wir freuen uns, Ihnen geholfen zu haben.